Häufig gestellte Fragen
(FAQ)

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Was sollte ich nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Der nächste Schritt besteht darin, Kontakt mit uns aufzunehmen. Um die Dokumentation des Unfallschadens vor Ort zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein kostenloses Schadenformular per E-Mail anzufordern, welches Sie im Anschluss ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir unterstützen Sie, auch wenn die Schuldfrage des Unfalls noch nicht abschließend geklärt ist.

Warum sollte ich das Sachverständigenbüro Kortas kontaktieren?

  1. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen entsandt hat. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihre Interessen objektiv und umfassend vertreten werden.
  2. Versicherungsunabhängige Gutachter sind nicht an die Interessen der gegnerischen Versicherung gebunden und können eine neutrale Bewertung des Schadens gewährleisten. Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung haben möglicherweise unterschiedliche Zielsetzungen, die sich auf die Schadenbewertung auswirken können. Ein selbstgewählter Gutachter hingegen berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen und unterstützt Sie dabei, die vollständige Höhe Ihrer Ansprüche durchsetzen zu können.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Bei reparaturbedingtem Ausfall des Unfallfahrzeugs besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen, jedoch muss ein Schadengutachten die Notwendigkeit eines Mietwagens bestätigen. Zudem muss der Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse im Vergleich zum Unfallfahrzeug entsprechen (Schadenminderungspflicht), um von der Versicherung anerkannt zu werden.

Welche Kosten fallen im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls an?

Bei einem unverschuldeten Unfall kommen in der Regel keine Kosten auf Sie zu. Die gegnerische Versicherung übernimmt bei 100%iger Haftung des Unfallgegners sämtliche anfallenden Kosten. Dazu gehören insbesondere:

  1. Die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug
  2. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl
  3. Ggf. anfallende Anwaltskosten
  4. Die Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  5. Die Abschleppkosten von der Unfallstelle
  6. Arzt- und Behandlungskosten bei Verletzungen
  7. Eventuelle Verdienstausfallentschädigung
  8. Schmerzensgeld bei psychischen oder physischen Folgen

Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Die gute Nachricht ist, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für diesen Rechtsbeistand übernehmen muss. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und vermitteln Ihnen einen versierten Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht, der Ihre der Ihre Rechte nach einem Unfall effektiv durchsetzt.

Darf ich eine Werkstatt meiner Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens beauftragen?

Ja, Sie dürfen eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Unfallschadens beauftragen. Wir können Ihnen jedoch gerne bewährte Meisterwerkstätten und Lackierfachbetriebe empfehlen, die Ihren Unfallschaden zuverlässig reparieren.

Was ist eine fiktive Abrechnung?

Wenn Sie bei einem Autounfall der Geschädigte sind, haben Sie das Recht auf Schadenersatz gemäß § 249 BGB. Dies gilt auch, wenn Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Eine fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie keine Werkstattrechnung für eine tatsächliche Reparatur bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Stattdessen legen Sie der gegnerischen Versicherung ein Gutachten vor, um den voraussichtlichen Wert der Schäden zu belegen.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass § 249 BGB auch eine sogenannte Schadenminderungspflicht beinhaltet. Dies bedeutet, dass Sie als Geschädigter verpflichtet sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten. So soll verhindert werden, dass jemand durch die fiktive Abrechnung unrechtmäßig profitiert.

Was ist eine merkantile Wertminderung im Rahmen eines Unfallschadens?

Die merkantile Wertminderung im Rahmen eines Unfallschadens bezieht sich auf den allgemeinen Wertverlust des Fahrzeugs auf dem Markt, weil das Fahrzeug nach dem Unfall als Unfallfahrzeug gilt. Auch wenn das Auto technisch einwandfrei funktioniert, wird es beim Verkauf voraussichtlich weniger wert sein als ein unfallfreies Fahrzeug.

Die merkantile Wertminderung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie beispielsweise durch den Neupreis des Fahrzeugs, den aktuellen Marktwert und die Höhe der Reparaturkosten. Geschädigte haben das Recht, diesen Minderwert als Teil ihrer Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Was sind Kaskoschäden?

Kaskoschäden beziehen sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) abgedeckt sind. Diese Versicherung ist freiwillig und bietet Schutz gegen verschiedene Arten von Schäden.

Arten von Kaskoschäden:

Teilkaskoschäden:
Diese umfassen Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen, wie zum Beispiel:

    • Brand
    • Diebstahl
    • Glasbruch (z.B. durch Steinschlag)
    • Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Lawinen oder Überschwemmung
    • Wildunfälle

Vollkaskoschäden:
Die Versicherung für Vollkaskoschäden deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und zusätzlich Schäden, die der Fahrzeughalter selbst an seinem Fahrzeug verursacht hat, ab. Dazu gehören:

    • Unfälle, bei denen den Fahrer die Schuld trifft
    • Vandalismus
    • Entstandene Schäden durch Fahrerflucht, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann

Schadenregulierung:

Im Falle eines Kasko-Schadens sollte der Geschädigte den Vorfall umgehend seiner Kaskoversicherung melden. Je nach Art und Höhe des Schadens kann es notwendig sein, ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Höhe der Reparaturkosten zu belegen. Bei Teilkaskoschäden erfolgt häufig eine direkte Abrechnung zwischen Versicherung und Werkstatt, während bei Vollkaskoschäden in der Regel ein Gutachter der Versicherung hinzugezogen wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaskoversicherung keine Schäden abdeckt, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Wie verhalte ich mich bei einem Kaskoschaden als Unfallverursacher?

Im Falle eines Kaskoschadens ist es wichtig, die spezifischen Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung zu beachten. Diese finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen für die Kaskoversicherung. Anders als bei einer Haftpflichtversicherung ist die Kostenübernahme für einen Kfz-Gutachter nicht automatisch gewährleistet. Überprüfen Sie daher sorgfältig, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrer Kaskoversicherung geltend machen können.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist der Preis, den ein Geschädigter aufwenden müsste, um nach einem Unfall, um bei einem (seriösen) Gebrauchtwagenhändler  d.h. ein Fahrzeug in ähnlichem Zustand und mit vergleichbarer Ausstattung wie das eigene Auto vor dem Unfall, zu erwerben. Dieser Wert ist entscheidend für die Schadenregulierung und die Ermittlung dieses Betrags hilft Ihnen dabei, zu entscheiden, ob eine Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wichtige Informationen zum Wiederbeschaffungswert:

  • Berechnung: Zur Ermittlung des Widerbeschaffungswertes werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: Marke, Modell, Baujahr, Ausstattung des Fahrzeugs und regionale Marktpreise. In der Regel wird die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes von einem unabhängigen Kfz-Gutachter vorgenommen, der hierfür auf Datenbanken wie Schwacke oder DAT zurückgreift. Diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Sollten die Reparaturkosten Ihres Unfallfahrzeugs mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen, handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall erhalten Sie als Geschädigter in der Regel als Entschädigung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert Ihres Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung.

Der Wiederbeschaffungswert ist somit ein zentraler Bestandteil der Schadenabwicklung nach einem Unfall und beeinflusst maßgeblich die Entscheidung über die Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Was ist der Restwert?

Der Restwert eines Fahrzeugs bezeichnet den Betrag, den das Fahrzeug nach einem Unfall im beschädigten Zustand wert ist. Dieser Wert ist insbesondere von Bedeutung, wenn das Unfallahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde.

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