Ihre Pflicht bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen gemäß der DGUV Vorschrift 70 eine jährliche UVV-Prüfung durchlaufen. Diese Vorschrift regelt die Prüfpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, um deren Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen (vgl. § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70).

 

UVV-Prüfung: Wir informieren und unterstützen Sie

Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der UVV-Prüfung für Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen die gesetzlichen Anforderungen und die Vorteile der regelmäßigen Prüfungen zu erklären.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Information, sondern auch bei der Durchführung der UVV-Prüfung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Lösung anzubieten, die Ihre Fahrzeuge sicher und betriebsbereit hält.

Unser Service umfasst:

  • Information und Beratung: Wir klären Sie über die gesetzlichen Vorschriften auf und helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen.
  • Prüfung und Überprüfung: Unsere Fachleute führen die UVV-Prüfung durch und stellen sicher, dass alle notwendigen Punkte überprüft werden.
  • Dokumentation und Nachweis: Wir erstellen eine umfassende Dokumentation der Prüfungsergebnisse, die als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften dient und erteilen dem Fahrzeug bei bestandener Prüfung eine UVV-Prüfplakette.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Fahrzeuge den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere UVV-Prüfungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können.

Wir freuen uns darauf, Sie zu diesem wichtigen Thema zu beraten und zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sollte ich nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Der nächste Schritt besteht darin, Kontakt mit uns aufzunehmen. Um die Dokumentation des Unfallschadens vor Ort zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein kostenloses Schadenformular per E-Mail anzufordern, welches Sie im Anschluss ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir unterstützen Sie, auch wenn die Schuldfrage des Unfalls noch nicht abschließend geklärt ist.

Warum sollte ich das Sachverständigenbüro Kortas kontaktieren?

  1. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen entsandt hat. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihre Interessen objektiv und umfassend vertreten werden.
  2. Versicherungsunabhängige Gutachter sind nicht an die Interessen der gegnerischen Versicherung gebunden und können eine neutrale Bewertung des Schadens gewährleisten. Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung haben möglicherweise unterschiedliche Zielsetzungen, die sich auf die Schadenbewertung auswirken können. Ein selbstgewählter Gutachter hingegen berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen und unterstützt Sie dabei, die vollständige Höhe Ihrer Ansprüche durchsetzen zu können.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Bei reparaturbedingtem Ausfall des Unfallfahrzeugs besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen, jedoch muss ein Schadengutachten die Notwendigkeit eines Mietwagens bestätigen. Zudem muss der Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse im Vergleich zum Unfallfahrzeug entsprechen (Schadenminderungspflicht), um von der Versicherung anerkannt zu werden.