Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung

Unsere Dienstleistung im Detail

Als etabliertes Sachverständigenbüro im Kfz-Bereich bieten wir Ihnen eine umfassende Rechnungsprüfung, um die Genauigkeit und Transparenz Ihrer Reparaturrechnungen sicherzustellen. Mit jahrelanger Erfahrung und operativer Expertise bei Premium-Herstellern sind wir in der Lage, Ihnen fundierte Bewertungen anzubieten.

Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatkunden sowie Unternehmen, die Klarheit über ihre Reparaturkosten wünschen und sicherstellen möchten, dass sie nur für tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlen.

 

Wir überprüfen jede Position auf Ihrer Rechnung sowie Ihr Fahrzeug, um sicherzustellen, dass alle abgerechneten Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden und den vereinbarten Leistungen entsprechen.

 

Unsere Experten vergleichen die berechneten Preise mit branchenüblichen Marktpreisen, um mögliche Überhöhungen oder ungerechtfertigte Kosten zu identifizieren.

 

Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der alle Feststellungen zusammenfasst und Ihnen eine klare Übersicht über die geprüften Rechnungen bietet.

 

Unsere Gutachten sind rechtlich anerkannt und können im Streitfall vor Gericht verwendet werden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Lösung von Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder mit Versicherungen.

1. Prüfung der Reparaturrechnung

Wir überprüfen jede Position auf Ihrer Rechnung sowie Ihr Fahrzeug, um sicherzustellen, dass alle abgerechneten Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden und den vereinbarten Leistungen entsprechen.

2. Kostenevaluierung

Unsere Experten vergleichen die berechneten Preise mit branchenüblichen Marktpreisen, um mögliche Überhöhungen oder ungerechtfertigte Kosten zu identifizieren.

3. Transparente Berichterstattung

Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der alle Feststellungen zusammenfasst und Ihnen eine klare Übersicht über die geprüften Rechnungen bietet.

4. Rechtliche Absicherung

Unsere Gutachten sind rechtlich anerkannt und können im Streitfall vor Gericht verwendet werden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

5. Persönliche Beratung

Wir stehen Ihnen jederzeit für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Lösung von Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder mit Versicherungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sollte ich nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Der nächste Schritt besteht darin, Kontakt mit uns aufzunehmen. Um die Dokumentation des Unfallschadens vor Ort zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein kostenloses Schadenformular per E-Mail anzufordern, welches Sie im Anschluss ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir unterstützen Sie, auch wenn die Schuldfrage des Unfalls noch nicht abschließend geklärt ist.

Warum sollte ich das Sachverständigenbüro Kortas kontaktieren?

  1. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen entsandt hat. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihre Interessen objektiv und umfassend vertreten werden.
  2. Versicherungsunabhängige Gutachter sind nicht an die Interessen der gegnerischen Versicherung gebunden und können eine neutrale Bewertung des Schadens gewährleisten. Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung haben möglicherweise unterschiedliche Zielsetzungen, die sich auf die Schadenbewertung auswirken können. Ein selbstgewählter Gutachter hingegen berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen und unterstützt Sie dabei, die vollständige Höhe Ihrer Ansprüche durchsetzen zu können.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Bei reparaturbedingtem Ausfall des Unfallfahrzeugs besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen, jedoch muss ein Schadengutachten die Notwendigkeit eines Mietwagens bestätigen. Zudem muss der Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse im Vergleich zum Unfallfahrzeug entsprechen (Schadenminderungspflicht), um von der Versicherung anerkannt zu werden.