Sondergutachten
Sondergutachten
Neben den üblichen Gutachten zur Bewertung von Unfallschäden bieten wir zudem die Erstellung von spezialisierten Sondergutachten an. Diese gehen über die Standardermittlung von Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantilen Minderwert hinaus. Unsere Sondergutachten adressieren komplexe technische Fragestellungen und spezifische Problemfälle im Kraftfahrzeugbereich und werden insbesondere bei Motorschäden an Otto-, Diesel- und Elektromotoren sowie bei
Getriebeschäden und defekten Turboladern durchgeführt. Sie dienen der detaillierten Untersuchung besonderer Sachverhalte und liefern fundierte Expertisen für anspruchsvolle Situationen im Automobilsektor.
Kostenloser Sofort-Service zur Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren professionellen Sofort-Service zur Ersteinschätzung von Fahrzeugschäden. Bitte senden Sie uns hierzu per WhatsApp folgendes:
- Detailfoto und Gesamtaufnahme des Schadens
- Fahrzeugfoto aus circa zwei Metern Entfernung
- Foto des Fahrzeugscheins (ZB Teil 1)
- Unsere Experten geben Ihnen im Anschluss eine zeitnahe, kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Kostenloser Sofort-Service zur Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren professionellen Sofort-Service zur Ersteinschätzung von Fahrzeugschäden. Bitte senden Sie uns hierzu per WhatsApp folgendes:
- Detailfoto und Gesamtaufnahme des Schadens
- Fahrzeugfoto aus circa zwei Metern Entfernung
- Foto des Fahrzeugscheins (ZB Teil 1)
- Unsere Experten geben Ihnen im Anschluss eine zeitnahe, kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sollte ich nach einem Unfall tun?
Nach einem Unfall sollten Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Der nächste Schritt besteht darin, Kontakt mit uns aufzunehmen. Um die Dokumentation des Unfallschadens vor Ort zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein kostenloses Schadenformular per E-Mail anzufordern, welches Sie im Anschluss ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir unterstützen Sie, auch wenn die Schuldfrage des Unfalls noch nicht abschließend geklärt ist.
Warum sollte ich das Sachverständigenbüro Kortas kontaktieren?
- Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen entsandt hat. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihre Interessen objektiv und umfassend vertreten werden.
- Versicherungsunabhängige Gutachter sind nicht an die Interessen der gegnerischen Versicherung gebunden und können eine neutrale Bewertung des Schadens gewährleisten. Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung haben möglicherweise unterschiedliche Zielsetzungen, die sich auf die Schadenbewertung auswirken können. Ein selbstgewählter Gutachter hingegen berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen und unterstützt Sie dabei, die vollständige Höhe Ihrer Ansprüche durchsetzen zu können.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Bei reparaturbedingtem Ausfall des Unfallfahrzeugs besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen, jedoch muss ein Schadengutachten die Notwendigkeit eines Mietwagens bestätigen. Zudem muss der Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse im Vergleich zum Unfallfahrzeug entsprechen (Schadenminderungspflicht), um von der Versicherung anerkannt zu werden.